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  Angebote für Kinder und Jugendliche in Gladbeck



Kinder- und Jugendförderplan

Seit dem Jahr 2006 sind die Jugendämter in NRW nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG-KJHG - KJFöG) verpflichtet, einen kommunalen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen.
Er soll Ziele und Handlungsschwerpunkte für die einzelnen Arbeitsfelder der Jugendförderung (Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz) abbilden, aber auch Empfehlungen zum Umgang mit Querschnittsthemen der Jugendförderung entwickeln.
Hier geht es zum Gladbecker Kinder- und Jugendförderplan 2021 - 2025: PDF-Download (3,8 MB)