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Hausordnung für die städt. Freizeittreffs in Gladbeck

1. Hausrecht

Die Mitarbeitenden der städtischen Freizeittreffs haben (begründet) jederzeit das Recht, Besucher:innen aus der Einrichtung und vom Außengelände zu verweisen.   Dem ist sofort Folge zu leisten. Dieses Recht wird in jedem Fall durchgesetzt.

2. Respekt

Mit anderen Besucher:innen und allen Mitarbeitenden (auch Personal der Schule) wird respektvoll umgegangen. Das gilt natürlich auch umgekehrt.

Niemand wird aufgrund von Herkunft, Religion (oder keiner), Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung diskriminiert.
Rassismus, Antisemitismus und Sexismus werden nicht geduldet.

3. Verzicht auf Gewalt

In den städtischen Freizeittreffs wird keine Art von Gewalt (Beleidigungen, körperliche und sexualisierte Gewalt usw.) geduldet. Auch sogenannte „Spaßkloppe“ ist verboten.

4. Nutzung der Räume, Ausstattung und Materialien

Mit den Räumen und der Ausstattung (z. B. Möbel) wird vernünftig umgegangen.  Müll kommt in die Mülleimer, Toiletten werden sauber gehalten. Beschädigungen (auch aus Versehen) werden sofort gemeldet. Mutwillige Beschädigungen sind absolut verboten und haben Konsequenzen. Die Besucher:innen sind für die ausgeliehenen Gegenstände (z. B. Bälle, Schläger, PlayStation-Controller, Spiele usw.) und den sorgfältigen Umgang damit bis zur Rückgabe an die Mitarbeitenden verantwortlich.
Die Nutzung der Küche ist nur zusammen mit Mitarbeitenden oder nach Absprache möglich.

5. Allgemeine Gesetze

Es gilt das Jugendschutzgesetz.
In den städtischen Freizeittreffs gelten allgemeines deutsches Recht und Gesetze.
Das Mitbringen von Waffen und Drogen jeder Art ist in der Einrichtung und auf dem gesamten Gelände strengstens untersagt.
Bild- und Tonaufnahmen ohne ausdrückliches Einverständnis sind generell verboten.

6. Datenschutz

Notwendige persönliche Daten sind wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte ohne notwendigen Anlass.  (siehe 7.)

7. Folgen bei Verstößen

Besucher:innen können sich immer (vertraulich) an die Mitarbeitenden wenden, wenn sie Opfer von Verstößen sind oder so etwas sehen.
Bei Verstößen gegen geltendes Recht (Gesetze) oder bei Missachtung des Hausrechts kann die Polizei eingeschaltet werden.
Mutwillig zerstörte Sachen müssen ersetzt werden.
Bei Verstößen folgt ein Gespräch mit Mitarbeitenden des Freizeittreffs.
Die Art und Weise dieses Gesprächs bestimmen immer die Mitarbeitenden. Das heißt: z. B. Zeit, Ort, nur mit Eltern / Erziehungsberechtigten oder anderen usw.
Bei wiederholten oder gravierenden Verstößen kann ein längeres Hausverbot (auch schriftlich) ausgesprochen werden.
Ausgesprochene Konsequenzen oder Hausverbote gelten immer für alle vier städtischen Freizeittreffs. 

(FZT Brauck, FZT Rentfort, FZT BBzB und Jugendcafé 3Eck).


Ansprechpartner im Amt für Jugend und Familie

Jochen Valtink 

Koordinierung Kommunale Jugendarbeit | Sachgebietsleitung Jugendförderung

Telefon: 02043 99 2279 

E-Mail: jochen.valtink@stadt-gladbeck.de 

Adresse: Stadt Gladbeck, St. A. 51/2, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck